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Klein, aber oho: Die Sim-Karte

04. Dezember 2017

Ausweis für Mobilfunkkunden

Die Sim-Karte steht für Subscriber Identification Module und kann als eine Art Ausweis verstanden werden. Denn mittels einer 15-stellige IMSI-Kennung (International Mobile Subscriber Identity) kann der Nutzer in den Mobilfunknetzen identifiziert werden. Nur dadurch ist der Netzbetreiber dazu in der Lage, Gebühren für Telefonie oder mobiles Internet abzurechnen.

 

Ein Smartphone kann in Deutschland also nur mit einer Sim-Karte betrieben werden. Wichtig: Das gilt mittlerweile auch für Notrufe. Früher konnte man die 110 oder 112 auch ohne Sim-Karte wählen. Das ist nun nicht mehr möglich. Unter anderem, um die Anzahl missbräuchlicher Anrufe zu reduzieren.  

 

Verschlüsselung und Datenspeicher

Neben der Identifizierung des Nutzers im Mobilfunknetz übernimmt die Sim-Karte noch andere Aufgaben: So speichert sie Sicherheitsschlüssel für das Mobilfunknetz. Dadurch sind verschlüsselte Gespräche im Mobilfunknetz erst realisierbar.

 

Für die Betreiber besteht zudem die Möglichkeit, kleine Programme auf der Sim zu installieren. Auf diese Weise hatte zum Beispiel o2 vor mehreren Jahren das Homezone-Häuschen auf dem Display anzeigen lassen. Einige Sim-Karten-Hersteller ermöglichen sogar über eine Sim-Applikation den Zugang zu Facebook oder Twitter.

 

Darüber hinaus dient die Sim-Karte als Speichermedium. Der Smartphone-Nutzer kann beispielsweise seine Kontakte, SMS oder Bilder auf der Karte speichern. Im Vergleich zum internen Speicher des Smartphones ist die Speicherkapazität der Sim-Karte aber begrenzt.

 

Sim-Karten-Formate

Lange Zeit galt die Mini-Sim-Karte – oft einfach Sim-Karte genannt – als Standard. Mittlerweile gibt es drei gängige Formate. Neben der normalen Sim-Karte kommen auch die Micro-Sim und die Nano-Sim zum Einsatz. Die Micro-Sim wurde 2010 von Apple eingeführt, als der Konzern das iPhone 4 auf den Markt brachte. Andere Hersteller wie Motorola oder Nokia folgten. Mittlerweile gilt die Micro-Sim als Standard-Format. Für besonders flachte Smartphones gibt es die Nano-Sim. Auch hier war Apple Vorreiter. Im Herbst 2012 nutzte das iPhone 5 erstmals eine Nano-Sim.

 

Wer bei einem Mobilfunkanbieter einen Tarif abschließt, bekommt mittlerweile eine 3-in-1-Sim-Karten-Schablone. Aus dieser Schablone lässt sich sowohl eine klassische Sim-Karte als auch eine Micro- oder Nano-Sim herausbrechen.

 

Sim-Formate im Überblick

 

Mini-Sim

Micro-Sim

Nano-Sim

Maße
(H x B x T)

25 mm x 15 mm x 0,76 mm

15 mm x 12 mm
x 0,76 mm

12,3 mm x 8,8 mm
x 0,67 mm

Definition des Standards nach ETSI

1989

2004

2012

Einführung

k. A.

2010

2012

 

 

Dual-Sim und Multi-Sim

In der Regel nutzt ein Smartphone eine Sim-Karte. Es gibt aber auch Dual-Sim-Smartphones, die mit zwei Sim-Karten betrieben werden können. In diesem Fall ist das Smartphone unter zwei Rufnummern erreichbar. Das ist vor allem dann praktisch, wenn man Privates und Berufliches trennen, dabei aber nur ein Gerät nutzen möchte. Zudem gibt es sogenannte Multi-Sim-Angebote. Damit können mehrere Geräte mit einer Rufnummer genutzt werden.

 

PIN und PUK

Damit auch nur der Nutzer Zugriff auf die Sim-Karte hat, wird sie durch eine PIN (Personal Identification Number)gesichert. Dabei handelt es sich um eine 4-stellige Zahlenfolge, die beim Einschalten des Smartphones abgefragt wird.

 

Wird die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben, kommt der PUK (Personal Unblocking Key)zum Einsatz. Das ist eine 8-stellige Zahlenfolge, mit der die Gerätesperre wieder aufgehoben werden kann. Ist das Smartphone wieder entsperrt, muss jedoch eine neue PIN vergeben werden. Die alte ist nicht mehr gültig.

 

Sim-Lock

Der Sim-Lock beschreibt eine Art Sperre vonseiten eines Mobilfunkanbieters, die verhindert, dass der Nutzer sein Smartphone mit einer Sim-Karte eines anderen Anbieters nutzen kann. Das kommt vor allem bei sogenannten Bundles vor – also wenn der Nutzer sich zu einem Mobilfunktarif ein subventioniertes Smartphone dazu bestellt. Mit dem Sim-Lock wollen Mobilfunkanbieter den Kunden für mindestens zwei Jahre an das eigene Netz binden. Mittlerweile wird die Sperre bei Langzeitverträgen aber kaum noch angewendet.

 

bei Prepaid-Tarifen ist der Sim-Lock hingegen noch öfters anzutreffen. Bei Prepaid-Angeboten wird die Sperre damit begründet, dass die angebotenen Geräte stark vergünstigt vermarktet werden. Und es gibt wahrscheinlich keinen Anbieter, der es gerne sieht, wenn der Kunde das subventionierte Smartphone kauft, um damit in einem anderen Netz zu surfen.

 

Der Sim-Lock gilt in der Regel für eine Laufzeit von 24 Monaten. Wer vorher die Sperre aufheben lassen möchte, muss dafür eine einmalige Ablösesumme um die 100 Euro zahlen.

 

Neben Sim-Lock gibt es auch den Net-Lock. Dabei wird der Nutzer eines Smartphones, das er bei einem Anbieter erworben hat, an das vom Anbieter genutzte Netz gebunden. Das heißt: Beim Net-Lock kann der Nutzer zumindest die Sim-Karte eines anderen Anbieters nutzen – solange dieser im selben Netz unterwegs ist.