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Sparen mit einem Schubladenvertrag

06. Dezember 2017

So funktioniert ein Schubladenvertrag

Bei einem Schubladenvertrag handelt es sich um einen Handyvertrag, der abgeschlossen wird, um günstig an ein Smartphone zu kommen. Der Wert des Smartphones übersteigt in diesem Fall die gesamten Tarifkosten. Rechnerisch betrachtet bekommt man den Handytarif kostenlos. Während der Kunde sich also über ein günstig erworbenes Smartphone freuen kann, landet der Vertrag mit der Sim-Karte einfach in der Schublade – daher der Name Schubladenvertrag.

 

Ein Beispiel für einen Schubladenvertrag

Ein Mobilfunk-Anbieter vermarktet einen Smartphone Tarif inklusive Smartphone, das im freien Handel einen Wert von 420 Euro hat. Der Handytarif kostet monatlich 10 Euro. Macht über eine Laufzeit von 24 Monaten insgesamt 240 Euro. Hinzu kommen 1 Euro Zuzahlung für das Smartphone sowie 40 Euro Anschlussgebühr. Insgesamt zahlt der Kunde für den Vertrag inklusive Smartphone 281 Euro während der zweijährigen Laufzeit. Zieht man den tatsächlichen Wert (420 Euro) des Smartphones von den 281 Euro ab, kommt man auf eine Ersparnis von 139 Euro.

 

Wie man den Handytarif nutzen kann

Solche Angebote werden zumeist als Aktions-Tarife oder Sonderaktionen vermarktet. In der Regel handelt es sich dann um Handyverträge mit wenigen Inklusiv-Einheiten – also einem kleinen Datenvolumen und wenigen Inklusiv-Minuten. In diesem Fall kann es wirklich sinnvoll sein, nur das Smartphone zu nutzen und einen anderen Sim-Only-Tarif abzuschließen.

 

Zum Teil werden aber auch Tarife angeboten, die durchaus nutzbar sind. Ob man solch einen Vertrag ebenfalls in die Schublade legt oder nicht, muss jeder selbst entscheiden. Alternativ kann man die Sim-Karte auch einem Familienmitglied oder einem Bekannten geben. Somit liegt der abgeschlossene Tarif nicht einfach nur rum, sondern wird auch tatsächlich genutzt.  

 

Worauf man achten sollte

Wer einen Schubladenvertrag abschließt, sollte an die Kündigungsfrist denken. Diese beträgt in der Regel drei Monate zum Vertragsende. Gekündigt werden kann in schriftlicher Form oder mittlerweile auch per E-Mail. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um zwölf Monate. Zudem steigt nach dem 24. Monat oftmals die Grundgebühr an. Wer sicher gehen möchte, kündigt den Handytarif gleich nach Vertragsabschluss. Somit vergisst man es erst gar nicht.

 

Bei dem erworbenen Smartphone sollte darauf geachtet werden, dass es weder mit Sim- noch mit Net-Lock angeboten wird. Sim-Lock bedeutet, dass das Gerät nur mit der gelieferten Sim-Karte funktioniert. Net-Lock heißt, dass das Smartphone an das Mobilfunknetz gebunden ist, das der Tarif nutzt. Diese Sperren werden erst nach 24 Monaten aufgehoben. Wer das Gerät vorher entsperren lassen möchte, muss beim Anbieter einen hohen Betrag bezahlen. Aber: Die meisten Mobilfunkanbieter verzichten mittlerweile auf Sim- und Net-Lock.

 

Zudem sollte der Nutzer auf versteckte Kosten achten. Handelt es sich um einen Tarif mit wenigen Inklusiv-Einheiten, fallen nach Verbrauch für Telefonie oder SMS-Versand weitere Kosten an. Zudem können Versandkosten, Anschlussgebühren, Datenautomatik oder Testoptionen hinzukommen.